Spielwesen - Oberbayern

Spielverlegungen

  • Eine Spielverlegung ist erst dann rechtmäßig, wenn der zuständige Spielwartsie genehmigt hat. Daher  muss  in  jedem  Fall  vorher  eine  entsprechende Benachrichtigung  erfolgt  sein!  Dies müssen auch die Vereine beachten, von denen der Antrag nicht ausgegangen ist.
  • Die Spielverlegung ist rechtzeitig zu beantragen (anzustreben sind mindestens 14 Tage vor dem zu verlegenden Termin).
  • Nachdem die Einverständnisse der beteiligten Vereine vorliegen, sind diese zusammen mit dem Antragsformular  an  den  zuständigen Spielwart  zu  senden.  Dies  kann  auch  per Email  geschehen.  Ein entsprechendes Formular kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden.

Antragsformulare:

 

Spielerpass wird umgewandelt zu Spielerlizenz und Jahresspielberechtigung

Die Einführung des elektronischen Spielerpasses zieht nun eine weitere Anpassung nach sich. Ab Saison 2020/21 gilt:

  • Zur Spielberechtigung für einen Verein ist eine vereinsbezogene Spielerlizenz erforderlich, die über das BVV-Portal beantragt wird und die erteilt wird, wenn eine neue Spielerlizenz erworben wird oder eine Vereinsfreigabe durch den alten Verein vorliegt.
  • Diese Spielerlizenz ist solange gültig, wie die Vereinszugehörigkeit läuft und muss nur bei Vereinswechsel neu beantragt werden.
  • Mit Zuordnung zu einer Mannschaft wird dann die Jahresspielberechtigung erteilt, diese gilt dann für die laufende Saison für den Verein.